
Im Schadensfall ist der zwischen Vermieter und Mieter abgeschlossene Mietvertrag das maßgebliche Referenzdokument.
Wir empfehlen, sich zunächst darauf zu beziehen und zu versuchen, eine einvernehmliche Lösung zwischen den Parteien zu finden.
Bei nachgewiesenem Schaden und gemäß dem Mietvertrag kann der Vermieter berechtigt sein, einen Teil oder die gesamte Kaution einzubehalten.
Wenn das Fahrrad bei der Übergabe nicht der Anzeige entspricht:
Unser Team prüft anschließend die Situation und bewertet die Möglichkeit einer Rückerstattung.
Derzeit erfolgt die Bearbeitung von Schäden und Streitfällen ausschließlich per E-Mail.
Bei Fragen schreiben Sie uns bitte an
litige@bikup.app.
Bei einem während der Miete entstandenen Schaden kann der Vermieter gemäß dem mit ihm unterzeichneten Mietvertrag berechtigt sein, einen Betrag von der Kaution einzubehalten, um notwendige Reparaturen zu decken.
Bei Meinungsverschiedenheiten oder Streitfällen mit einem Vermieter können Sie unser Team unter
litige@bikup.app kontaktieren.
Wir analysieren die Situation und unterstützen Sie bei der Lösung des Konflikts.
Wenn Sie eine verdächtige Anzeige oder ein auffälliges Verhalten feststellen:
Bitte fügen Sie Screenshots bei, um die Bearbeitung Ihrer Meldung zu erleichtern.
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit und Ihren Beitrag zur Sicherheit der BikUp-Community.